SWK-Spezial Das neue Schenkungsmeldegesetz
83. Aufl. 2008
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Finanzstrafrechtliche Aspekte des Schenkungsmeldegesetzes 2008 (SchenkMG 2008)
1. Einleitung
Eng verbunden mit der Einführung der in § 121a BAO vorgesehenen Meldeverpflichtung wurde in Art 6 SchenkMG 2008 auch das Finanzstrafgesetz geändert. Um die abgabenrechtliche Meldepflicht gleichermaßen auch finanzstrafrechtlich zu sanktionieren, wurde in § 49a FinStrG eine Finanzordnungswidrigkeit eingebaut, welche drastische Geldstrafen vorsieht und darüber hinaus auch noch die Erstattung einer Selbstanzeige – wie es ansonsten in § 29 FinStrG nicht vorgesehen ist – zeitlich befristet.
2. Die Anzeigepflicht des § 49a FinStrG im Einzelnen
2.1. Allgemeines zur Anzeigeverpflichtung nach § 121a BAO
Wie schon ausführlich dargestellt, wird die Meldepflicht bei der Schenkung sowie Zweckzuwendung von qualifiziertem Vermögen ua dann ausgelöst, wenn das zugewendete Vermögen zwischen Angehörigen den gemeinen Wert iHv 50.000 Euro übersteigt, wobei Zuwendungen von derselben Person innerhalb eines Jahres ab Erwerb zusammengerechnet werden. Zwischen Nichtangehörigen wird die Anzeigepflicht dann ausgelöst, wenn das zugewendete qualifizierte ...