SWK-Spezial Der Salzburger Steuerdialog 2016
2. Aufl. 2016
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S. 1026. Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Abteilung IV/2 (Organisation der Steuer- und Zollverwaltung; Glücksspiel), BMF
Bundesweiter Fachbereich Finanzstraf-, Verfahrens- & Exekutionsrecht, SZK
6.1. Durchlaufende Posten
Gemäß § 131b Abs 1 Z 1 BAO haben Betriebe alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Diese Regelung wirft in der Praxis vermehrt Fragen bezüglich der Behandlung durchlaufender Posten auf.
6.1.1. Bezughabende Norm
6.1.2. Sachverhalt
Ein Keramikhändler A verkauft in seinem Geschäftslokal auch Keramikprodukte im Namen und für Rechnung des Keramikproduzenten B, der im Laden des A ein Regal für seine Produkte hat. Der Keramikproduzent B, für den von A verkauft wird, bekommt monatlich die Rechnungsdurchschriften und die erzielten Einnahmen übermittelt.
6.1.3. Fragestellung
Ist dieser Vorgang als durchlaufender Posten in der Registrierkasse zu erfassen?
6.1.4. Lösung
Die Vereinnahmung der Kundenentgelte für B durch den A und anschließende Verausgabung der Beträge an B stellt einen durchlaufenden Posten bei A dar. Durchlaufende Posten müssen nicht zw...