SWK-Spezial Der Salzburger Steuerdialog 2016
2. Aufl. 2016
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S. 504. Normverbrauchsabgabe
Abteilung VI/9 (Verbrauchsteuern und Umweltabgaben), BMF
Bundesweiter Fachbereich Umsatzsteuer, SZK
4.1. Pick-up/Pritschenwagen – Ladefläche; Umbau von SUVs – klimadichte Rückwand
4.1.1. Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahlen
§ 2 Z 2 NoVAG 1991, NoVAR 2008 Rz 81 bis 87, 109, 116, KN 8703 und KN 8704
4.1.2. Sachverhalt
Sachverhalt 1
Das Kfz wurde nur mit einem Heckklappenumbau, welcher mit der Originalverkleidung der Heckklappe wieder verdeckt/abgedeckt (und daher unbrauchbar gemacht) wurde, angetroffen.
Im Zuge der Vermessung der Ladefläche schraubte der Fahrzeugbesitzer diese Plastikabdeckung von der Heckklappe ab (acht Schrauben) und es war der Zustand des Laderaumes über die Heckklappe ersichtlich und hergestellt, mit welchem das Kfz typisiert wurde. Die Heckklappe liegt nicht am Ende der Ladefläche auf, sondern ist unmittelbar anschließend am Ende der Ladefläche angebracht.
Es wurde nicht die Ladefläche verlängert, sondern der Laderaum bei geschlossener Heckklappe vergrößert.
Eine Verlängerung direkt an der Ladefläche war nicht vorhanden und die Tragfähigkeit der Heckklappe wurde durch das Aushöhlen und Adaptieren der Heckklappe herabgesetzt; sie dient bei diesen Fahrzeug...