SWK-Spezial Der Salzburger Steuerdialog 2016
2. Aufl. 2016
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S. 343. Umsatzsteuer
Abteilung VI/4 (Umsatzsteuer), BMF
Bundesweiter Fachbereich Umsatzsteuer, SZK
3.1. Steuerfreie Mitarbeiterrabatte ab
3.1.1. Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahlen
§ 4 Abs 9 UStG 1994, UStR 2000 Rz 682
3.1.2. Sachverhalt
Der Unternehmer (Fertigteilhausfirma) gewährt seinen Mitarbeitern beim Kauf eines Fertigteilhauses einen 20%igen Mitarbeiterrabatt. Der Kaufpreis eines bestimmten Typs eines Fertigteilhauses beträgt üblicherweise 220.000 Euro brutto (Kaufpreis bei Geschäftskunden). Ein Dienstnehmer kauft im Jahr 2016 ein solches Fertigteilhaus um 176.000 Euro (220.000 Euro - 20 % Mitarbeiterrabatt von 44.000 Euro).
3.1.3. Fragestellung
Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs 2 Z 3 lit a EStG 1988 aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (Mitarbeiterrabatt), ist nach Maßgabe folgender Bestimmung von der Einkommensteuer befreit:
Der Mitarbeiterrabatt ist steuerfrei, wenn er bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 21 EStG 1988 im Einzelfall 20 % nicht übersteigt (§ 3 Abs 1 Z 21 lit c EStG 1988).
Wie ist der an den Dienstnehmer für das Fertigteilhaus gewährte Mitarbeiterrabatt iHv 44.000 Euro umsatzsteuerlich ...