SWK-Spezial Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
1. Aufl. 2016
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S. 180Anhang IV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) BGBI II 2015/410
Aufgrund der §§ 131b Abs. 5 Z 1, 3 und 4 und § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird verordnet:
1. Hauptstück
Allgemeiner Teil
§ 1. Anwendungsbereich
Die Registrierkassensicherheitsverordnung regelt
die zur technischen Umsetzung der Manipulationssicherheit elektronischer Aufzeichnungssysteme erforderlichen technischen Merkmale
der Registrierkasse,
der Signaturerstellungseinheit,
der Kommunikation zwischen Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit,
die zusätzlichen Anforderungen an den Beleg gemäß § 132a Abs. 8 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 164/1961,
Einzelheiten über die Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend geschlossene Gesamtsysteme und
den Zugriff der Behörden auf die dafür erforderlichen Daten für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke.
§ 2. Personenbezogene Bezeichnungen
Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen...