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SWK-Spezial Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3376-3

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (1. Auflage)

9. Sofortabsetzbarkeit und Prämie gemäß § 124b Z 296 EStG 1988

9.1. Materiellrechtliche Voraussetzungen

Das „elektronische Kassensystem“, entspricht dem „Kassensystem“ und auch der „Registrierkasse“ nach der Begriffsdefinition des Kap 4.1.1.

Die „Erfassungseinheit“ entspricht, wie in Kap 4.1.2. erläutert, einer „Eingabestation“.

S. 1179.1.1. Sofortabsetzbarkeit

Nach § 124b Z 296 lit a EStG 1988 (idF SteuerreformG 2015/2016) können die Anschaffungskosten sowie die aus Anlass der Umrüstung anfallenden Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Dies setzt für Anschaffungen nach dem ersten Satz der Z 296 voraus:

  • Anschaffung eines Systems zur elektronischen Aufzeichnung der Barumsätze iSd § 131b BAO (zB einer elektronischen Registrierkasse eines elektronischen Kassensystems oder einer Sicherheitseinrichtung)

  • für den Einsatz im eigenen Betrieb

  • Zeitpunkt der Anschaffung nach dem und vor dem

Für aus Anlass der Umrüstung anfallende Aufwendungen ist nach § 124b Z 296 erster Satz EStG 1988 Voraussetzung:

  • Vorliegen eines Betriebes (ergibt sich aus dem Wort „Betriebsausgaben“)

  • Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 131b BAO

  • Zeitpunkt der Umrüstung nach dem und vor dem

SWK-Spezial Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

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