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Fritz

SWK-Spezial Prokura und Handlungsvollmacht

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3386-2

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Prokura und Handlungsvollmacht (3. Auflage)

4. Beendigung der Prokura

4.1. Rechtsgrundlagen und Beendigungsformen

494

Die Prokura ist ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich; davon unbeschadet verbleibt der Anspruch des (nicht mehr) Prokuristen auf seine vereinbarte Vergütung.

Übersicht

Beendigung der Prokura

Die Prokura endet in den nachfolgenden Fällen:

  • Widerruf der Prokura durch den Geschäftsinhaber

  • Amtsniederlegung durch den Prokuristen

  • Tod des Prokuristen

  • Verlust der Geschäftsfähigkeit des Prokuristen

  • Insolvenz des Unternehmers oder des Prokuristen

  • Übernahme der Position des Vertretenen bzw einer Organfunktion (zB als Geschäftsführer)

  • Veräußerung des Geschäftsbetriebes

  • Liquidation des Unternehmens

  • Auflösung des Unternehmens bzw der Gesellschaft

  • Zeitablauf im Falle einer befristeten Vollmachtserteilung

4.2. Widerruf durch den Unternehmer

495

Der Geschäftsinhaber kann die erteilte Prokura ohne Rücksicht auf das der Erteilung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis – unbeschadet des vertraglichen VergütungsanspruS. 132ches des Prokuristen – jederzeit ohne Begründung widerrufen (§ 52 Abs 1 UGB). Dieser Grundsatz gilt sowohl für Einzelprokuristen, Gesamtprokuristen als auch für in eine gemischte Gesamtvertretung eingeb...

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