SWK-Spezial Prokura und Handlungsvollmacht
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 287D. Praktischer Teil: Prokura
I. Konzept für Firmernbuchanmeldungen
Es ist im Rahmen dieses SWK-Spezials verständlicherweise nicht möglich, für sämtliche Gesellschaftsformen alle in der Praxis vorkommenden und die Rechtsstellung eines Prokuristen betreffenden Firmenbuchanmeldungen darzustellen. Das nachfolgende Konzept erläutert Struktur und Aufbau einer Firmenbuchanmeldung und kann sohin – auch in Abgleichung mit den anschließenden Mustern – individualisiert werden.
Antragsverpflichtet sind bei Kapitalgesellschaften die unternehmensrechtlich zur Vertretung befugten Organe in erforderlicher Zahl, bei Personengesellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter in vertretungsbefugter Zahl sowie der Unternehmer selbst bei einem eingetragenen Unternehmen. Die Unterschriften der Antragsteller sind zu beglaubigen. Eine Vollmachterteilung gemäß § 12 Abs 2 UGB ist zulässig.
Antrag [genaue Bezeichnung des Parteienbegehrens]