SWK-Spezial Praxisfälle zur Steuerreform
1. Aufl. 2015
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S. 41IV. „Kapitalistische Mitunternehmer“ nach § 23a EStG
1. Die Rechtslage vor der Steuerreform 2015/2016 (Verluste aus Wirtschaftsjahren, die vor dem beginnen)
Verluste aus betrieblich tätigen Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) sind nach dem Durchgriffsprinzip bei den Mitunternehmern auch dann mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen ausgleichsfähig, wenn das steuerliche Eigenkapital negativ wird. Auch bei Einzelunternehmern hindert ein negatives Eigenkapital den Verlustausgleich nicht. Mitunternehmer werden Einzelunternehmern nach dem Durchgriffsprinzip prinzipiell gleichgestellt.
Beispiel 66: Verluste aus Wirtschaftsjahren, die vor dem beginnen
Eine natürliche Person übernimmt als Kommanditist für eine Beteiligung von 5 % (Fixkapital) am Vermögen (inklusive stiller Reserven und Firmenwert) und Erfolg (Gewinne und Verluste) eine Haft- und Pflichteinlage von 200.000 € und zahlt diese bar ein. In den ersten sieben Jahren werden dem Kommanditisten jährlich – 200.000 € Verluste zugewiesen, in den folgenden sieben Jahren jährlich + 200.000 € Gewinne.
Wie entwickelt sich das steuerliche Eigenkapital des Kommanditisten?
Sind die Verluste ausgleichsfäh...