SWK-Spezial Praxisfälle zur Steuerreform
1. Aufl. 2015
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S. 6I. Die GrESt und die Steuerreform 2015/2016
Steuergegenstand der GrESt ist der Rechtsverkehr mit inländischen Grundstücken. Entgeltliche und unentgeltliche Erwerbe werden besteuert; Kauf, Tausch und Schenkung unter Lebenden ebenso wie Erwerbe von Todes wegen.
Die Steuerreform 2015/2016 novelliert die GrESt in wichtigen Punkten:
Die Grundstückswerte bilden die neue Ersatz- und Mindest-Bemessungsgrundlage an Stelle des gemeinen Wertes nach § 10 BewG.
Die Begünstigungen für Familien werden neu geregelt.
Der Betriebsfreibetrag wird erhöht.
Der Tatbestand der Anteilsvereinigung wird erweitert.
Ein neuer Tatbestand „Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften“ wird geschaffen.
1. Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften (§ 1 Abs 2a GrEStG)
Wechseln bei einer Personengesellschaft mit Grundbesitz „innerhalb von fünf Jahren“ (Beobachtungszeitraum) „mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter“, so löst dies 0,5 % GrESt vom Grundstückswert, bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken 3,5 % vom Einheitswert aus (§ 1 Abs 2a, §§ 4 und 7 Abs 1 Z 2 lit c).
Beachte:
OG und KG sind nach §§ 105 und 161 UGB rechtsfähig und können als Eigentümer von Grundstücken im Grundbuch eingetragen werden...