SWK-Spezial Plattformhaftung
1. Aufl. 2020
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4. Haftungen
4.1. Allgemeines
Mit dem AbgÄG 2020 hat der österreichische Gesetzgeber in § 27 Abs 1 UStG eine Haftung für Unternehmer eingeführt, die mit anderen Unternehmern (bzw in der Diktion des Gesetzes „Steuerpflichtigen“) im Onlinehandel auf bestimmte Weise „kooperieren“. Haftungsbegründend soll demnach das wie folgt umschriebene Verhalten sein: „wenn sie nicht mit ausreichender Sorgfalt davon ausgehen können, dass der Steuerpflichtige seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkommt“. Mit „der Steuerpflichtige“ ist der jeweilige Kooperationspartner gemeint, für dessen Umsatz der Unternehmer Aufzeichnungspflichten hat bzw an dessen Umsatz er „beteiligt“ ist.
Welche Unternehmer nicht mit ausreichender Sorgfalt davon ausgehen können, dass ein Kooperationspartner seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkommt, wird durch die UStV konkretisiert. Wie nachfolgend dargestellt, ist der Sorgfaltsmaßstab für Unternehmer iSd § 27 Abs 1 Z 1 UStG ein anderer als für Unternehmer iSd § 27 Abs 1 Z 2 und Z 3 UStG. Während § 27 Abs 1 Z 1 UStG bereits mit in Kraft getreten ist, treten § 27 Abs 1 Z 2 und Z 3 UStG erst mit in Kraft. In der UStV wird der Sorgfaltsmaßstab für Unternehmer anhand von Umsatzschwellen abgegrenzt. Die Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs gilt folglich nicht für s...