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Hammerl/Zechner

SWK-Spezial Plattformhaftung

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4279-6

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SWK-Spezial Plattformhaftung (1. Auflage)

3. Aufzeichnungspflichten

3.1. Unionsrechtliche Vorgaben

3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich

Jene Unternehmer, die bestimmte Leistungen „unterstützen“, treffen besondere Aufzeichnungspflichten gem Art 242a MwStRL, welcher von den Mitgliedstaaten bis umzusetzen ist. Der Begriff „unterstützen“ iSd Art 242a MwStRL wird S. 29durch Art 54b MwStDVO konkretisiert. Danach bezeichnet der Begriff „unterstützen“ die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, um es einem Erwerber und einem Lieferer, der über eine elektronische Schnittstelle Dienstleistungen oder Gegenstände zum Verkauf anbietet, zu ermöglichen, in Kontakt zu treten, woraus eine Erbringung von Dienstleistungen oder eine Lieferung von Gegenständen über die elektronische Schnittstelle resultiert“. Die Wirtschaftstreibenden, deren Umsätze die Plattformbetreiber unterstützen, werden in der Folge als „Kooperationspartner“ bezeichnet.

Nicht als unterstützend gelten Unternehmer, die kumulativ weder unmittelbar noch mittelbar

  • irgendeine der Bedingungen für die Lieferung der Gegenstände bzw die Erbringung der Dienstleistungen festlegen (Art 54b Abs 1 lit a MwStDVO);

  • an der Autorisierung der Abrechnung mit dem Erwerber bezüglich der get...

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