SWK-Spezial Plattformhaftung
1. Aufl. 2020
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S. 91. Einleitung
Der Begriff der Plattform lässt sich rechtsordnungsübergreifend wie folgt definieren: Eine Plattform ermöglicht auf elektronischem Wege Interaktionen zwischen zwei oder mehr Gruppen – typischerweise zwischen Verkäufern und Käufern – und alle Gruppen sind jeweils auf eine gewisse Weise Kunden der Plattform. Dabei entstehen regelmäßig sog zwei- bzw mehrseitige Märkte, bei denen es für den Plattformbetreiber wirtschaftlich sinnvoll sein kann, eine asymmetrische Preisgestaltung zu wählen. Vielfach wird die Plattform einer Kundengruppe sogar kostenlos, also ohne ein monetäres Entgelt zahlen zu müssen, zur Verfügung gestellt.
Plattformen spielen für den grenzüberschreitenden Handel eine wesentliche Rolle: Dass beispielsweise österreichische Nichtunternehmer Gegenstände von Händlern aus Drittstaaten erwerben, ist vor allem durch Plattformen, die solche Transaktionen über das Internet ermöglichen, zu einem Massenphänomen geworden. Parallel zu solchen, immer zahlreicheren Transaktionen steigt das Risiko von Umsatzsteuerausfällen. Insbesondere bei Einfuhren mit niedrigem Warenwert ist ein eminentes Vollzugsdefizit festzustellen. Die legislative Tendenz geht vor dem Hintergrund di...