SWK-Spezial Das neue Mehrwertsteuerpaket
1. Aufl. 2009
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S. 596. Inkrafttreten
§ 28. (33) Die Änderungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2009 treten in Kraft:
§ 3a Abs. 4 bis 15, § 19 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a und lit. b letzter Satz, § 23 Abs. 3, § 25a Abs. 1 bis 3, Art. 3a, Art. 11 Abs. 1 und 2, Art. 18 Abs. 3, Art. 21 Abs. 3, Abs. 6 Z 3, Abs. 7, 9 zweiter Satz, Art. 28 Abs. 1 zweiter und dritter Satz sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
§ 21 Abs. 2 ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen.
Die letzten beiden Sätze des § 21 Abs. 9 sind auf Vorsteuererstattungsanträge anzuwenden, die nach dem gestellt werden.
Die in § 3a Abs. 16, § 21 Abs. 9 und 11 festgelegt Verordnungsermächtigung treten mit in Kraft. Verordnungen auf Grund dieser Bestimmungen dürfen bereits nach Ablauf des ...