SWK Spezial Die gründungsprivilegierte GmbH
1. Aufl. 2014
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7. Inkrafttreten und Übergangsrecht
7.1. Vorbemerkungen
Mit der neuerlichen Änderung des Mindeststammkapitals hatte der Gesetzgeber für mehrere Konstellationen Übergangsvorschriften zu schaffen. Zunächst musste klargestellt werden, ab welchem Zeitpunkt die Erhöhung des Mindeststammkapitals in Kraft tritt. Ebenfalls geregelt werden musste, ab welchem Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Gründungsprivilegierung nach § 10b GmbHG in Anspruch zu nehmen, erstmals besteht. Zu guter Letzt musste der Gesetzgeber auch klären, wie mit all jenen ca 6.900 Gesellschaften zu verfahren ist, die ab Juli 2013 mit einem Mindeststammkapital von weniger als EUR 35.000 gegründet worden sind.
7.2. Erhöhung des Mindeststammkapitals
Anwendungsbereich: Die Erhöhung des gesetzlichen Mindeststammkapitals auf (wieder) EUR 35.000 gilt – wie aus einem Umkehrschluss aus § 127 Abs 14 GmbHG abzuleitenS. 71 ist – für sämtliche Gesellschaften, die seit dem zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden. Damit sind Neugründungen seit diesem Stichtag nur mehr mit einem Mindeststammkapital von EUR 35.000 möglich.
Kapitalherabsetzung: Gleiches gilt auch für Kapitalherabsetzungen: Die Herabsetzung des Stammkapitals auf unter EUR 35.000 ist gem § 54 Abs 3...