SWK-Spezial Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorwort
Effizienzsteigerung und Verschärfung mit Augenmaß
Schnelllebige, von kurzfristigen budgetären Nöten getriebene Rechtsgebiete wie das Steuerrecht können kaum in die grundlegenden Wertvorstellungen der Steuerbürger einfließen. Man muss daher der Realität ins Auge blicken: Der Steuerbürger zahlt Steuern nicht, weil ihm dies seine Wertvorstellungen bzw seine „Steuermoral“ gebieten, sondern weil er sich dieser Verpflichtung nicht entziehen kann und für den Fall, dass er dies versucht, mit empfindlichen Sanktionen rechnen muss.
Gewährleistet der Rechtsstaat neben einer einigermaßen durchgängigen Steuereinhebungseffizienz keine entsprechende Sanktionseffizienz, droht ein folgenschwerer Vertrauensverlust in die Steuerrechtsordnung: Einhebungs- und sanktionsineffiziente Abgaben verkommen zu verfassungswidrigen „Dummensteuern“; einige wenige „Dumme“ tragen die Abgabenlast und werden von den „Schlauen“ belächelt, die sich den Abgabenverpflichtungen entziehen. Man denke nur an das eindringliche Beispiel ...