SWK-Spezial Wegweiser Finanzpolizei
1. Aufl. 2014
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S. 51. Einleitung
Die Finanzpolizei bzw. die Vorläuferorganisation Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) hat bereits eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Seit 2002 ist die Kontrolle des Arbeitsmarktes im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt und wurde bis 2006 von den Zollämtern wahrgenommen. Nicht zuletzt durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 und die damit intendierten stärkeren Verschränkungen von Arbeitsmarktkontrollen mit abgabenrechtlichen Feststellungen wurde die KIAB zu den Finanzämtern transferiert. Bereits damals wurde den Kontrollorganen im AVOG die Möglichkeit eingeräumt, bei Gefahr im Verzug Abgabensicherungsmaßnahmen auch für ein fremdes Amt zu ergreifen. Diese Zielsetzung konnte vorerst aber nur teilweise umgesetzt werden, da eine einheitliche strategische Ausrichtung der Kontrolleinheit auf Grund der lokalen organisatorischen und dienstrechtlichen Einbindung in die Finanzämter nur bedingt möglich war.
Diesem Umstand Rechnung tragend wurde 2010 ein Projekt zu zentralen Steuerung der KIAB im BMF installiert. Eine Stabsstelle – unmittelbar dem Sektionschef unterstellt wurde mit der bundesweiten Leitung beauftragt. Im Zuge des Projektes erfolgte am