SWK-Spezial Die neue elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht u. in der Praxis
1. Aufl. 2009
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8. Dokumentationspflicht
Der Aufbau und der Ablauf des bei der elektronischen Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen angewandten Verfahrens sollten leicht nachprüfbar sein.
Zu Nachweiszwecken hat der Unternehmer nach Ansicht der Finanzverwaltung das von ihm angewendete Verfahren seinen Verhältnissen entsprechend zu dokumentieren. Die Dokumentation des Verfahrensdurchlaufs hinsichtlich jeder einzelnen Rechnung ist aber nicht notwendig, wenn die generelle Anwendung des dokumentierten Verfahrens gewährleistet ist. Es ist dennoch anzuraten, einen entsprechenden Prüfvermerk auf den einzelnen Rechnungen anzubringen. Da die UStR 2000 die Dokumentation ausdrücklich zu Nachweiszwecken verlangen, dürfte die Finanzverwaltung deren Einhaltung nicht als zusätzliche materielle Voraussetzung des Vorsteuerabzugs interpretieren. Das innerbetriebliche Kontrollverfahren und der verlässliche Prüfpfad unterliegen hingegen aus umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten nach Ansicht der deutschen Verwaltung keiner gesonderten Dokumentationspflicht. Wobei das innerbetriebliche Kontrollverfahren in Deutschland schon deshalb keiner gesonderten Dokumentationspflicht unterliegen dürfte, weil es inhaltlich schon Teil ...