Das neue Bilanzstrafrecht
1. Aufl. 2016
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S. 554. Rechnungslegungskontrolle und Bilanzstrafrecht Ein gelöstes Spannungsverhältnis?
4.1. Rechnungslegungskontrolle
Im Spätherbst 2012 hat das österreichische Parlament in Verfolgung europarechtlicher Verordnungen auch für Österreich ein Rechnungslegungs-Kontrollgesetz verabschiedet (BGBl I 2013/21). Dieses Gesetz ist mit in Kraft getreten. Auf Basis dieses Gesetzes wurde die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (Prüfstelle) errichtet und vom Bundesministerium für Finanzen anerkannt. Diese privatrechtsförmige Prüfstelle führt somit grundsätzlich die Prüfung der börsennotierten Unternehmen und deren Abschlüsse durch. Auf der zweiten Stufe kommt die Finanzmarktaufsicht (FMA) für die in § 3 RL-KG festgelegten Tatbeständen als weiteres Prüforgan in Betracht. Die Prüfungen der Prüfstelle erstecken sich entsprechend der gesetzlichen Regelung erstmals auf Abschlüsse des Geschäftsjahres, das am oder später endet.
Für das Verständnis der nunmehr eingerichteten Rechnungslegungskontrolle sind die grundsätzlichen Anmerkungen zur Regierungsvorlage von hoher Bedeutung. Hier steht im ersten Satz des Vorblattes ganz klar und deutlich, dass die Bundesregierung es sich zum ...