Das neue Bilanzstrafrecht
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 403. Bilanzstrafrecht NEU aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und der Verteidigung
3.1. Absehbare Entwicklungstendenzen aufgrund der neuen Rechtslage
3.1.1. Allgemeines
Die Einführung einheitlicher Bilanzdelikte in das StGB (§§ 163a-d) führt zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, da die bisher in diversen Materiengesetzen verstreuten Bilanzdelikte (§ 255 AktG, § 122 GmbHG, § 64 SEG, § 89 GenG, § 43 ORF-Gesetz, § 41 PSG, § 114 VAG, § 18 SpaltG) durch einheitliche Tatbestände im StGB ersetzt werden. Die drei kapitalmarktstrafrechtlichen Bestimmungen (§ 15 KMG, § 189 InvFG 2011 und § 37 ImmoInvFG) blieben hingegen vom Strafrechtsänderungsgesetz 2015 unberührt, da ihre Einbeziehung aufgrund der spezifischen Begehungsform und des divergierend gefassten Täterkreises dem Gesetzgeber offenbar nicht machbar erschien. Den Materialien zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 zufolge soll aber auch bei diesen zumindest eine inhaltliche Anpassung an die §§ 163a bis 163d StGB in einem weiteren legistischen Schritt erfolgen. Auch das ist im Sinne der Rechtssicherheit sicherlich zu begrüßen. Schließlich galt das österreichische Bilanzstrafrecht bis dato als Prototyp einer zersplitterten Rechtsmaterie.
Der Gesetzgeber hat die kritischen Stimmen aus Lehre und Praxis zu den bisherigen B...