Arbeitskräfteüberlassung
1. Aufl. 2014
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S. 122Anhänge
Erlass des BMF: Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
, BMF-010221/0362-VI/8/20t14, BMF-AV Nr 102/2014, gültig ab
Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
(1) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis , entschieden, dass der Begriff „Arbeitgeber“ in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines „wirtschaftlichen Arbeitgebers“ zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies hat zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist...