SWK-Spezial Advance Ruling
2. Aufl. 2019
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S. 8615. Conclusio
Ab folgte Österreich mit der Einführung von Advance Ruling dem Beispiel anderer europäischer Staaten und eröffnete somit für Antragsteller die Möglichkeit, gegen Entrichtung eines Verwaltungskostenbeitrags antragsgebundene Rechtsauskünfte für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in den Bereichen Umgründung, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise vom Finanzamt zu erlangen.
Nach Ankündigungen einer geplanten Ausweitung von Advance Ruling im Bericht der Steuerreformkommission 2014 auf weitere wesentliche steuerrechtliche Bereiche wie das internationale Steuerrecht und das Umsatzsteuerrecht dauerte es noch weitere vier Jahre, bis nun die neue Regierung im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 diesen Plan endlich in die Tat umgesetzt hat. Ergänzend dazu wurde noch ein weiterer Anwendungsbereich dazugenommen, nämlich das Vorliegen von Missbrauch.
Die Auskünfte, die seitens des Finanzamts gegeben werden, ergehen – der österreichischen Rechtskultur entsprechend – in Bescheidform und sind daher verbindlich.
Durch rechtsverbindliche Bescheide für geplante steuerlich relevante Vorgänge wird das Risiko für die Unternehmen minimiert und es kommt daher zu einer Erhöhun...