SWK-Spezial Advance Ruling
2. Aufl. 2019
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13. Forschungsbestätigung nach § 118a BAO
Der erste Schritt in die Richtung Ausweitung von Advance Ruling erfolgte durch das StabG 2012, BGBl I 2012/22. Dadurch gab es seit eine neue Bestimmung in der BAO, § 118a, in Anlehnung an § 108c Abs 2 Z 1EStG 1988 im Bereich der Forschung, die gleichermaßen der Erhöhung der Rechtssicherheit dienen. Der Gesetzgeber wollte dem Steuerpflichtigen damit – besonders bei langfristigen Forschungsprojekten – mehr Rechtssicherheit in Hinblick auf die jährlich anfallende Geltendmachung der Forschungsprämie zugestehen.
Solche bescheidmäßigen Bestätigungen ergehen je angedachtem Forschungsprojekt.
§ 108c Abs 2 Z 1 EStG 1988 definiert eine solche prämienbegünstigte Forschung wie folgt:
„Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.“
Nach der (auf Grund § 108c EStG 1988 und § 118a BAO erlassenen) Forschungsprämienverordnung (BGBl II 2012/515; Anhang I Abschnitt A.) umfasst Forschung und experimentelle Entwicklung im für Forschungsprämien maß...