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S. 73Auszüge aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2010 (662 BlgNR XXIV. GP)
I. Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Entwurfes für die Änderungen in der Bundesabgabenordnung:
Mit der Einführung von verbindlichen Rechtsauskünften soll die Planungssicherheit der Unternehmer im Bereich der Verrechnungspreise, der Gruppenbesteuerung und des Umgründungssteuergesetzes erhöht werden. Dadurch erfährt der Standort Österreich eine weitere Stärkung.
Voraussetzung für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ein Antrag, der den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt zu enthalten hat. Es liegt nicht im Ermessen der Behörde, die Auskunft zu erteilen. Die Bindungswirkung des Auskunftsbescheides setzt voraus, dass der zugrundeliegende Sachverhalt tatsächlich verwirklicht wird.
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 8 (Änderung der Bundesabgabenordnung)
Zu Z 2 und 6 (§ 118 und § 323 Abs. 25 BAO):
Nach dem Auskunftspflichtgesetz besteht kein Rechtsanspruch auf Beurteilung eines erst zu verwirklichenden Sachverhaltes (; BKA, SWK 1988, T 215; BMF, ÖStZ 1997, 260).
Werden dennoch derartige Rechtsauskünfte erteilt, so sind sie keine Bescheide (zB ); sie sind daher nicht verbindlich. Allfällige Recht...