Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
XIV. Conclusio
Ab folgt Österreich mit der Einführung von Advance Ruling dem Beispiel anderer europäischer Staaten und bietet somit die Möglichkeit für Antragsteller, gegen Entrichtung eines Verwaltungskostenbeitrags antragsgebundene Rechtsauskünfte für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in den Bereichen Umgründung, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise vom Finanzamt zu erlangen.
Die Auskünfte, die seitens des Finanzamts gegeben werden, ergehen - der österreichischen Rechtskultur entsprechend - in Bescheidform und sind daher verbindlich.
S. 70Durch rechtsverbindliche Bescheide für geplante steuerlich relevante Vorgänge wird das Risiko für die Unternehmen minimiert und es kommt daher zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit und damit auch der Sicherheit im Bereich der Umsetzung von geplanten Vorhaben in drei wirtschaftlich äußerst bedeutsamen Bereichen.
Eine Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich geht damit ebenso einher.
Darüberhinaus bleiben aber parallel zu Advance Ruling bisher bestehende Ansprüche auf kostenlose Rechtsauskünfte seitens der Finanzverwaltung in gewohnter Art und Weise auf Basis von Treu und Glauben für den Steuerpflichtigen best...