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IV. Gegenstand der Auskunftsbescheide
Drei Themenbereiche stellen den Gegenstand von Rechtsfragen dar, für die der Antrag und die Erlassung von verbindlichen Rechtsauskünften vom Gesetzgeber gemäß § 118 Abs 2 BAO ermöglicht werden:
Umgründungen,
Unternehmensgruppen und
Verrechnungspreise.
Mit der Möglichkeit von Advance Ruling in gerade diesen drei Bereichen sollen besonders komplexe Gebiete des österreichischen Steuerrechts abgedeckt werden. Insbesondere im Bereich der Umgründungen kommt es immer wieder zu einer Vielzahl von Teilschritten, wodurch die Sachverhalte oftmals schwierig zu beurteilen sind.
Diese drei Bereiche sind auch insbesondere für die Wirtschaft bedeutsam und planungsintensiv, da viele große Unternehmen von Vorhaben in Zusammenhang mit diesen Rechtsgebieten betroffen sind.
Die Einführung von Advance Ruling wird von vielen durch die Erhöhung an Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit begrüßt, aber die Beschränkung auf lediglich drei Bereiche ist in der Literatur schon auf Kritik gestoßen. Es wird kritisch angemerkt, dass zwar durch die Einschränkung auf Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreise „unbedeutende“ oder kleine Rechtsfälle ausgeschlossen werden, aber g...