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S. 7I. Begriffsbestimmung
Advance Ruling ist ein zusammengesetzter Begriff zweier englischer Wörter, „advance“ (voranschreiten, avancieren, beschleunigen) und „ruling“ (Entscheidung, Regelung, Spruch) und wird ins Deutsche sinngemäß mit „Auskunftsbescheid“ übersetzt. Man spricht in der Literatur daher von Advance Ruling, Auskunftsbescheid oder Rulingbescheid synonymhaft und meint mit allen drei Begriffen dasselbe.
Unter dem Begriff Advance Ruling sind antragsgebundene Rechtsauskünfte des Finanzamtes zu festgelegten Themenbereichen in Form von bescheidmäßigen abgabenrechtlichen Beurteilungen zu verstehen, wenn es um noch nicht verwirklichte Sachverhalte geht und daran in Bezug auf die abgabenrechtlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse seitens des Antragstellers/der Antragstellerin besteht.
Steuerpflichtigen wird damit die Möglichkeit gegeben, eine rechtliche Beurteilung eines noch nicht verwirklichten Sachverhaltes vom Finanzamt zu erlangen, die verbindlich ist, ohne dass die Beauskunftung lediglich auf der Basis von Treu und Glauben erfolgt, die bisher den einzigen Rechtsschutz für den Abgabepflichtigen dargestellt hat. Im Unterschied dazu und zu einfachen Wissenserklärungen, die le...