SWI-Spezial EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
1. Aufl. 2020
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S. 128XI. Anpassungen der Bundesabgabenordnung aufgrund der EU-Streitbeilegungsrichtlinie
Andrea Scheiber / Pia Spanblöchl
1. Einleitung
Im Zuge der Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie wurden neben der Einführung des EU-BStbG auch Anpassungen an der BAO vorgenommen. Letztere waren einerseits notwendig, um die EU-Streitbeilegungsrichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen, andererseits hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, um durch die Neugestaltung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen ein einheitliches Vorgehen parallel auch für alle anderen Formen der internationalen Streitbeilegung legistisch zu regeln und so die allgemeine Rechtssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Systematisch ist nun vorgesehen, dass der Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigter Vertreter, der auch für die jeweiligen Verfahren zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung zuständig ist, per Feststellungsbescheid agiert. Das zuständige Finanzamt ist daraufhin mit der Umsetzungskompetenz betraut, die davon abgeleiteten Bescheide zu erlassen.
2. Bescheide des BMF: der neue § 48 BAO
Zentrale Norm der BAO-Reform 2019 ist § 48 BAO idF BGBl I 2019/62, der weiterhin den Titel „Verhältnis zum Ausland“ trägt und nun in fünf Absät...