ASoK-Spezial Haftung für Entgelt der Arbeitnehmer des Auftragnehmers
1. Aufl. 2018
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S. 1Vorwort
Die Haftungsbestimmungen für Entgelt und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind im Wesentlichen in den letzten zehn Jahren entstanden. Die Vorgehensweise war meist so, dass der Gesetzgeber ein bestimmtes Problem bekämpfen wollte – oder aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben auch musste. Folge davon war und ist bis heute, dass die Bestimmungen in völlig verschiedenen Gesetzen zu finden sind, teilweise unterschiedliche Geltungsbereiche haben und praktisch nie miteinander harmonisiert worden sind.
Selbst vielen Juristen ist die Materie nicht geheuer; Gleiches gilt in noch größerem Ausmaß für Unternehmer ohne rechtswissenschaftliche Ausbildung. Das hängt wohl auch mit einer strukturellen Tatsache zusammen. Rechtsdogmatisch sind die Haftungen dem Arbeitsrecht zuzuordnen und die darauf spezialisierten Mitarbeiter sind in den Personalabteilungen tätig. Die Haftungsfragen haben aber mit dem eigenen Personal nichts zu tun, sondern betreffen die geschäftlichen Beziehungen mit Dritten, für die wiederum die Beschaffungs- und die Rechtsabteilungen zuständig sind (in kleineren Unternehmen möge man das Wort „Abteilung“ durch die Wortfolge „Mitarbeiter, zuständig f...