ASoK-Spezial Zweifelsfragen zum Urlaubsrecht
1. Aufl. 2009
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Anhang 2: Betriebsvereinbarung über die Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr
1. Regelungsgegenstand
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr i. S. d. § 2 Abs. 4 UrlG.
2. Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebsinhabers, auf die das UrlG anwendbar ist. [Alternativ: Diese Betriebsvereinbarung gilt für folgende Arbeitnehmer-Gruppe(n): ...]
3. Umstellung des Urlaubsjahres
Das Urlaubsjahr wird mit ... auf das Kalenderjahr umgestellt. Es beginnt daher am 1. 1. des jeweiligen Jahres zu laufen und endet am 31. 12. des betreffenden Jahres.
4. Auswirkungen auf Neueintritte bzw. kürzer als ein Jahr beschäftigte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während des laufenden Kalenderjahres begonnen hat bzw. künftig während des laufenden Kalenderjahres beginnt, erhalten, sofern der Beginn des Arbeitsverhältnisses in der ersten Hälfte des Kalenderjahres liegt, nach Vollendung der sechsmonatigen Wartefrist den vollen Jahresurlaubsanspruch. Während der sechsmonatigen Wartefrist gebührt für jeden begonnen Monat 1/12 des Jahresurlaubs.
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in der z...