ASoK-Spezial Zweifelsfragen zum Urlaubsrecht
1. Aufl. 2009
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8. Kurzarbeit und Altersteilzeit
8.1. Kurzarbeit
Da es sich bei Kurzarbeit (zumindest i. w. S.) um eine Form von Teilzeitarbeit handelt, richtet sich der Urlaubsanspruch und -verbrauch der in Form von Kurzarbeit beschäftigten Arbeitnehmer nach den allgemein für Teilzeitbeschäftigung geltenden Grundsätzen. Eine andere Frage ist, wie sich der Verbrauch von Urlaub bei Kurzarbeit auf die dem AMS vom Arbeitgeber verrechenbaren Ausfallsstunden auswirkt. Gem. Pkt. 6.1.1. der dafür maßgeblichen, auf Grundlage von § 37b Abs. 4 bzw. § 37c Abs. 6 AMSG zu erlassenden Richtlinie besteht (generell) kein Anspruch auf Kurzarbeitsbeihilfe für Tage, an denen die Arbeit ausfällt, weil sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet.
De facto bedeutet das, dass entweder das Urlaubsentgelt ohne Berücksichtigung der Kurzarbeitsunterstützung bemessen wird oder dass der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt in voller Höhe (also so, als ob es keine Kurzarbeit gäbe) bezahlt, aber für die Tage des Urlaubsverbrauches keine Kurzarbeitsbeihilfe erhält (Pkt. VII.3. der Musterarbeitsvereinbarung für Kurzarbeit sieht vor, dass für die Bemessung des Urlaubsentgelts – und gegebenenfalls der Urlaubsersatzleistung – die ungekürzte tägliche ...