ASoK-Spezial Zweifelsfragen zum Urlaubsrecht
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
7. Urlaubsersatzleistung
7.1. Einleitung
7.1.1. Grundsätzliches
Hat der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht seinen gesamten Urlaubsanspruch aufgebraucht, so stellt sich die Frage, ob er den nicht konsumierten Teil finanziell abgegolten erhält (siehe zur Verjährung dieses Anspruches unter Pkt. 4.1.). Dies ist auch sozialversicherungsrechtlich von Bedeutung, da sich bejahendenfalls die Versicherungspflicht verlängert. Da § 10 UrlG einen Anspruch auf Abgeltung nur vorsieht, wenn der Arbeitnehmer Urlaub in unteraliquotem Ausmaß verbraucht hat, ist der Urlaubsanspruch in einem ersten Schritt (fiktiv) zu aliquotieren. Da der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses maßgebliche Anspruch daher den bei dessen Beendigung zu ermittelnden (aliquoten) Anspruch übersteigt, ist es somit auch möglich, dass Urlaub in überaliquotem Ausmaß verbraucht wurde. Dieser überaliquot konsumierte Teil ist vom Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuzahlen.
Da dem Arbeitnehmer beim Urlaubsverbrauch in natura sowohl Freizeit als auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung während dieser Freizeit eingeräumt werden, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber kein (aus dem Arbeitsverhältnis abg...