ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2020
1. Aufl. 2020
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23. Lohnabgabenprüfung (GPLA) und Rechtsmittelverfahren
Im ASVG wird die Lohnabgabenprüfung Sozialversicherungsprüfung genannt (vgl. § 41a ASVG). Die geplante Zusammenlegung der beiden Prüfbehörden (Finanz- und Sozialversicherungsverwaltung) unter der Führung eines Prüfdienstes beim Finanzminister konnte aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2019 nicht umgesetzt werden. Die bislang GPLA (Gemeinsame Prüfung aller Lohnabgaben) genannte Lohnabgabenprüfung wird demnach doch nicht zum Begriff PLAB (Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge) mutieren.
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK):
Im Jahr 2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zusammengefasst und zu Landesstellen der ÖGK.
Für Dienstgeber mit Standorten/Beitragskonten in mehreren Bundesländern wird ein „SPoC“ (Single Point of Contact) eingerichtet, der für Dienstgeber u.a. die folgenden Vorteile bringen soll:
ein einziger Ansprechpartner für bundesweit abzuklärende Fragen i.Z.m. dem Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen;
ein einziger Ansprechpartner bei Verwaltungsverfahren;
ein einziger Ansprechpartner bei Stundungs-/Ratenansuchen.
Als „SPoC“ ist jene regionale Vertretung der ÖGK zuständig, in dem der...