ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2019
1. Aufl. 2019
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23. Lohnabgabenprüfung (GPLA bzw. PLAB) und Rechtsmittelverfahren
Im ASVG wird die Lohnabgabenprüfung Sozialversicherungsprüfung genannt (vgl. § 41a ASVG). Die bislang GPLA (Gemeinsame Prüfung aller Lohnabgaben) genannte Lohnabgabenprüfung wird künftig wohl zum Begriff PLAB (Prüfung lohnabhängiger S. 134Abgaben und Beiträge) mutieren. Bedingt ist dies durch das Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG). Neu ist, dass der Bundesminister für Finanzen in diesem Prüfdienst die oberste Kompetenz darstellt. Der neue Prüfdienst erlangt ab Rechtswirksamkeit und wird für die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung zuständig sein.
Gemäß § 41a Abs. 1 ASVG ist ab 2020 das Betriebsstätten-Finanzamt auch für die Sozialversicherungsprüfung zuständig, also nicht mehr der Krankenversicherungsträger (wiewohl die bisherigen Prüfer weiterhin in dem neu eingerichteten Prüfdienst tätig werden). Inhaltlich ist zu beachten, dass der neue Prüfdienst weiterhin insbesondere die Einhaltung der Meldepflichten in Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten überprüft. Die korrekte Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge nach dem BMSVG wird ...