ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2017
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
23. GPLA und Rechtsmittelverfahren
Im ASVG heißt die „GPLA“ (Gemeinsame Prüfung aller Lohnabgaben) Sozialversicherungsprüfung (vgl. § 41a ASVG). Die Krankenversicherungsträger, vor allem also die Gebietskrankenkassen, haben insbesondere die Einhaltung der Meldepflichten in Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten zu prüfen. Die korrekte Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge nach dem BMSVG wird kontrolliert, z. B. Überprüfung des Anspruchslohnprinzips (richtige Einstufung in den richtigen Kollektivvertrag, Einhaltung des Ausfallsprinzips im Falle von Nicht-Leistungszeiten, Prüfung einer Unterentlohnung nach dem LSD-BG - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes). In der Regel beginnt die Sozialversicherungsprüfung aber mit einigen formalen Prüfschritten:
Stimmt die Summe der vom Dienstgeber gemeldeten monatlichen Beitragsnachweisungen mit den übermittelten Jahresbeitragsgrundlagen laut Lohnzettel (L 16) überein? Fehlen Beitragsnachweisungen?
Wurden für die Dienstnehmer in den einzelnen Jahren die richtigen Beitragsgrundlagen gespeichert? Fehlen Versicherungszeiten bzw. Beitragsgrundlagen?
Gemeinsam mit der Sozialversicherungsprüfung ist auch die Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung ...