ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2017
1. Aufl. 2017
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22. Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ist die dem Pensionsantritt eines Dienstnehmers vorgelagerte Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung, welche seitens des AMS gefördert wird. In einfachen Worten stellt die Altersteilzeit daher eine Dreiecksbeziehung Arbeitgeber - Arbeitnehmer - AMS dar, die wie folgt veranschaulicht werden kann:
S. 127Die Altersteilzeit ist in den vergangenen Jahren durch den Gesetzgeber mehrfach verändert und adaptiert worden. Zum Teil beeinflussen Übergangsregelungen bis heute wesentlich die Rechtsanwendung („Altfälle“). Aus Gründen der Wahrung der Übersichtlichkeit wird an dieser Stelle auf die Darstellung dieser Übergangsregelungen verzichtet und die aktuelle Rechtslage in den wesentlichen und relevanten Positionen dargestellt. Diese Rechtslage gilt für alle Altersteilzeitfälle, die seit abgeschlossen wurden.
Grundlegende Bedeutung bei der Vereinbarung einer Altersteilzeit hat die Frage, ob dem Arbeitgeber für den Fall der Verständigung mit dem Arbeitnehmer die AMS-seitige Förderung in Form des Altersteilzeitgelds gebührt. Altersteilzeitvereinbarungen müssen daher darauf ausgerichtet werden, dass die für den Bezug des Altersteilzeitgeldes relevanten Prämissen eing...