ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2017
1. Aufl. 2017
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19. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Mit ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Legistisch war dieses Gesetz in das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (vgl. § 7d ff AVRAG) sowie zum Teil in das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) eingearbeitet. Dieses Gesetzesregulativ erfuhr durch den Gesetzgeber mit eine deutlich restriktivere Ausgestaltung. Mit Wirkung wurde das LSD-BG neu kodifiziert und gilt in dieser Form für Sachverhalte nach dem .
Es ist somit hervorzuheben, dass trotz einer generell relativ jungen gesetzlichen Regelung der Rechtsstand in drei unterschiedliche Zeitphasen unterteilt werden kann: 1. Phase: -, 2. Phase: -, 3. Phase: ab .
19.1. Zeitphase -
Nebst weiteren begleitenden gesetzlichen Vorgaben war die zentrale Norm des seit in Kraft stehenden LSDB-G, dass die Verletzung des arbeitsrechtlich gebührenden Grundlohns unter eine verwaltungsstrafrechtliche Sanktion gestellt wurde. Konkret normierte § 7i Abs. 3 AVRAG, dass eine Nicht-Gewährung des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert wird.
Die Verwaltungsstrafen waren dabei von Anfang an drakonisch. Waren von der Unterentlohnung höchstens drei Arbeit...