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Freudhofmeier/Höfle

Sozialversicherung kompakt 2016

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3398-5

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Sozialversicherung kompakt 2016 (1. Auflage)

14. Beitragsfreie Entgeltbestandteile

Der Entgeltbegriff des ASVG ist sehr umfassend definiert. Unter Entgelt fallen demnach alle Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (§ 49 Abs. 1 ASVG). Manche Teile des so definierten Entgelts werden durch § 49 Abs. 3 ASVG vom Entgeltbegriff wieder ausgeschieden und sind daher beitragsfrei. Es handelt sich dabei um eine erschöpfende (taxative) Aufzählung folgender Punkte (sinngemäße, nicht wörtliche Aufzählung):

Z 1:

Auslagenersatz, Reisekosten

Z 2:

Schmutzzulagen

Z 3:

Fehlgeldentschädigungen bis 14,53 Euro (nur bis )

Z 4:

Umzugskostenvergütungen

Z 5:

Arbeitskleidung und deren Reinigung

Z 6:

Werkzeuggelder (nur bis )

Z 7:

Abfertigungen, Abgangsentschädigungen

Z 8:

Beihilfen aufgrund des FLAG (nur bis )

Z 9:

Zuschüsse zum Krankengeldbezug unter 50 % des bisherigen Entgelts

Z 10:

Jubiläumsgelder/-geschenke (nur bis )

Z 11:

Freiwillige soziale Zuwendungen (inhaltlich seit teilweise neu gestaltet)

Z 12:

Freie verbilligte Mahlzeiten

Z 13:

Unentgeltliche/verbilligte Abgabe von Getränken

Z 14:

Haustrunk im Brauereigewerbe (nur bis )

Z 15:

Freimilch (nur bis ).

Z 16:

Benützung von betrieblichen Einrichtungen (Erholungsheim, Kindergarten, Bibliothek, ...

Sozialversicherung kompakt 2016

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