ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2015
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 9215. Aspekte der internationalen Sozialversicherung
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellen sich im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Fragen. An vorderster Stelle steht dabei oft die Frage, in welchem Staat Versicherungs- und Beitragspflichten bestehen. Diese Frage wird in der Folge zunächst für Dienstnehmer-Entsendungen beleuchtet und hernach für Fälle von gleichzeitiger Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten.
Dienstnehmer-Entsendung: Der erste Schritt besteht darin, die richtige Rechtsgrundlage festzustellen. Daher sind die folgenden Fälle zu unterscheiden:
15.1. Entsendung innerhalb des EWR
Erfolgt die Entsendung innerhalb des EWR, ist die Verordnung EG 883/2004 einschlägig. Demnach bleibt der Dienstnehmer bei einer Entsendung bis zu zwei Jahren automatisch im ursprünglichen Staat (= Entsendestaat) versichert.
Dauert die Entsendung länger, muss ein Ausnahmeantrag gemäß Art. 16 der Verordnung EG 883/2004 gestellt werden, damit man im ursprünglichen Staat versichert bleibt. Solche Anträge sind jedoch von den zuständigen Behörden beider betroffenen Staaten zu genehmigen, es besteht kein Rechtsanspruch auf positive Erledigung. In der Praxis werden die Ausnahmeanträge in der ...