ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2015
1. Aufl. 2015
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S. 7512. Bonus-Malus-System bei älteren Dienstnehmern
Das Bonus-Malus-System hat auf die Begründung bzw. Beendigung von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen abgestellt. Dem Gesetzgeber schwebte vor, durch dieses System die Einstellung von älteren Arbeitskräften zu fördern (Bonus) bzw. die Kündigung von älteren Arbeitskräften zu vermeiden (Malus). Da diese Effekte offenbar nicht im erwünschten Ausmaß erzielt werden konnten, hat der Gesetzgeber die in diesem Kapitel beschriebenen Regelungen mit auslaufen lassen. Laut Regierungsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 ist eine Neuregelung dazu geplant, wonach es zu einer Überarbeitung des vorliegenden Kapitels kommen wird. Im Moment ist nur der Punkt 12.6. (Auflösungsabgabe) von Bedeutung.
12.1. Bonus - Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für ältere Dienstnehmer (§ 5a AMPFG)
Hat ein Dienstgeber eine Person eingestellt, die das 50. Lebensjahr vollendet oder überschritten hat, so ist für diesen Dienstnehmer der Dienstgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (3 %) entfallen. Der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung ist nicht entfallen, wenn
die eingestellte Person bereits vor Vollendung des 50. Lebensj...