ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2015
1. Aufl. 2015
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S. 6811. Mehrfachversicherungstatbestände
Im österreichischen Sozialversicherungssystem gilt der Grundsatz der Mehrfachversicherung. Zur Mehrfachversicherung kann es kommen, wenn mehrere bzw. unterschiedliche versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten vorliegen.
Die Mehrfachversicherung bewirkt, dass bei der Beitragsbemessung alle Erwerbseinkommen berücksichtigt werden. Die Mehrfachversicherung kann dabei so gestaltet sein, dass jeweils Beitragspflicht bis zur Höchstbeitragsgrundlage besteht (z. B. gleichzeitig zwei ASVG-Dienstverhältnisse) - mit Rückforderungsmöglichkeit nach Ablauf des Kalenderjahres. Oder sie kann so gestaltet sein, dass (auf Antrag) schon von vornherein im „zweiten“ Versicherungssystem nur mehr die noch fehlende Differenz auf die Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben wird (z. B. Kranken-/Pensionsversicherung mit ASVG-Dienstverhältnis neben GSVG-pflichtiger Erwerbstätigkeit).
11.1. Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung
Folgende bundesgesetzliche Regelungen zur Krankenversicherung sind hervorzuheben:
Auf Sonderregelungen - wie z. B. landesgesetzlich geregelte Krankenfürsorgeanstalten (KFA) - wird in weiterer Folge nicht eingegangen.
Jede Kombination der gesetzlic...