ASoK-Spezial Sozialversicherung kompakt 2015
1. Aufl. 2015
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S. 577. Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht besteht bei einem (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH entweder Pflichtversicherung gemäß den Bestimmungen des ASVG oder des GSVG. Dabei ist die schuldrechtliche von der organschaftlichen Beziehung des (Gesellschafter-)Geschäftsführers zur GmbH zu unterscheiden. Sozialversicherungsrechtlich ist zu prüfen, ob der (Gesellschafter-)Geschäftsführer aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung in der Lage ist, maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft zu nehmen. Das Sozialversicherungsrecht folgt damit einem anderen Ansatz als das Einkommensteuerrecht. Letzteres zieht eine klare gesetzliche Grenze, indem eine Einstufung eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft als Nichtselbständiger nur bei einer Kapitalbeteiligung bis 25 % möglich ist. Bei einer höheren Beteiligung hingegen liegen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. S. d. § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG vor.
Nach herrschender Auffassung in Lehre und Judikatur ist in der Sozialversicherung ein unselbständiges Dienstverhältnis beim Gesellschafter-Geschäftsführer dann ausgeschlossen, wenn er aufgrund seines Bet...