Sozialversicherung kompakt 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 12021 Rechtsmittelverfahren
Das Rechtsmittelverfahren in der Sozialversicherung hat große praktische Bedeutung. Wenn man beispielsweise mit den Ergebnissen einer Lohnabgabenprüfung (GPLA) nicht einverstanden ist, sollte man über seine Rechte Bescheid wissen. In der Praxis erstellen die Gebietskrankenkassen nach Abschluss einer GPLA eine Beitragsnachverrechnung. Damit werden die nach Ansicht der GKK zu zahlenden Beiträge fällig gestellt. Wer nun mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, muss abwägen, ob ein Rechtsmittel ergriffen werden soll. Wenn man sich dafür entscheidet, muss man beim Versicherungsträger einen Bescheid anfordern. Gleichzeitig sollte man dabei um Stundung der vorgeschriebenen Beiträge samt Verzugszinsen ansuchen, damit es nicht zu einer Exekution durch die GKK kommt. Man kann sich natürlich auch dafür entscheiden, die vorgeschriebenen Beträge vorläufig zu bezahlen - freilich unter dem Vorbehalt der (verzinsten) Rückforderung im Falle des Obsiegens.
Gegen den Bescheid des Krankenversicherungsträgers kann dann ein Rechtsmittel ergriffen werden. Dieses Verfahren wurde mit Wirkung wesentlich geändert. Während bis dahin gegen die Bescheide der SV-Träger ein Einspruch bei...