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Höfle/Freudhofmeier

Sozialversicherung kompakt 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2507-2

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Sozialversicherung kompakt 2014 (1. Auflage)

S. 505 Bäuerliche Sozialversicherung

Die Sozialversicherung der Bauern richtet sich nach dem BSVG. In diesem sind insbesondere folgende Tatbestände erfasst, die zu einer Pflichtversicherung nach den Bestimmungen des BSVG führen:

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 BSVG sind nach den Bestimmungen des BSVG Personen pflichtversichert, die auf ihre Rechnung und Gefahr einen land-/forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287/1984, führen oder auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird.

Weiters sind nach Maßgabe der Bestimmungen des BSVG Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder sowie Schwiegerkinder einer in § 2 Abs. 1 Z 1 BSVG genannten Person pflichtversichert, wenn sie hauptberuflich in diesem Betrieb beschäftigt sind.

Pflichtversicherung besteht gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 BSVG weiters für Ehegatten/Ehegattinnen, die im land-/forstwirtschaftlichen Betrieb des Ehegatten/der Ehegattin hauptberuflich beschäftigt sind, sofern keine Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr der Ehegatten vorliegt und er/sie nicht aufgrund dieser Beschäftigung nach § 4 ASVG pflichtversichert ist.

Pflichtversicherung i. S. d. § 2 Abs. 1 Z 4 BSVG besteht darüber hinaus für Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern, wenn sie nach erfolgter Übergabe im ...

Sozialversicherung kompakt 2014

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