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Freudhofmeier/Höfle

Sozialversicherung kompakt 2013

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2269-9

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Sozialversicherung kompakt 2013 (1. Auflage)

S. 8314. Beitragsfreie Entgeltbestandteile

Der Entgeltbegriff des ASVG ist sehr umfassend definiert. Unter Entgelt fallen demnach alle Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (§ 49 Abs. 1 ASVG). Manche Teile des so definierten Entgelts werden durch § 49 Abs. 3 ASVG vom Entgeltbegriff wieder ausgeschieden und sind daher beitragsfrei. Es handelt sich dabei um eine erschöpfende (taxative) Aufzählung folgender Punkte (sinngemäße, nicht wörtliche Aufzählung):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Z 1:
Auslagenersatz, Reisekosten
Z 2:
Schmutzzulagen
Z 3:
Fehlgeldentschädigungen bis 14,53 Euro bei Dienstnehmern im Kassen-/ Zähldienst
Z 4:
Umzugskostenvergütungen
Z 5:
Arbeitskleidung und deren Reinigung
Z 6:
Werkzeuggelder
Z 7:
Abfertigungen, Abgangsentschädigungen
Z 8:
Beihilfen aufgrund des FLAG
Z 9:
Zuschüsse zum Krankengeldbezug unter 50 % des bisherigen Entgelts
Z 10:
Jubiläumsgelder/-geschenke
Z 11:
Freiwillige soziale Zuwendungen
Z 12:
Freie verbilligte Mahlzeiten
Z 13:
Unentgeltliche/verbilligte Abgabe von Getränken
Z 14:
Haustrunk im Brauereigewerbe
Z 15:
Freimilch. Bis Freitabak, Freizigaretten und Freizigarren
Z 16:
Benützung von be...

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