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Freudhofmeier/Höfle

Sozialversicherung kompakt 2012

1. Aufl. 2012

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Dokumentvorschau
Sozialversicherung kompakt 2012 (1. Auflage)

S. 7514. Beitragsfreie Entgeltbestandteile

Der Entgeltbegriff des ASVG ist sehr umfassend definiert. Unter Entgelt fallen demnach alle Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (§ 49 Abs. 1 ASVG). Manche Teile des so definierten Entgelts werden durch § 49 Abs. 3 ASVG vom Entgeltbegriff wieder ausgeschieden und sind daher beitragsfrei. Es handelt sich dabei um eine erschöpfende (taxative) Aufzählung folgender Punkte (sinngemäße, nicht wörtliche Aufzählung):

Z 1: Auslagenersatz, Reisekosten

Z 2: Schmutzzulagen

Z 3: Fehlgeldentschädigungen bis 14,53 Euro bei Dienstnehmern im Kassen-/ Zähldienst

Z 4: Umzugskostenvergütungen

Z 5: Arbeitskleidung und deren Reinigung

Z 6: Werkzeuggelder

Z 7: Abfertigungen, Abgangsentschädigungen

Z 8: Beihilfen aufgrund des FLAG

Z 9: Zuschüsse zum Krankengeldbezug unter 50 % des bisherigen Entgelts

Z 10: Jubiläumsgelder/-geschenke

Z 11: Freiwillige soziale Zuwendungen

Z 12: Freie verbilligte Mahlzeiten

Z 13: Unentgeltliche/verbilligte Abgabe von Getränken

Z 14: Haustrunk im Brauereigewerbe

Z 15: Freimilch. Bis Freitabak, Freizigaretten und Freizigarren

Z 16: Benützung von b...

Sozialversicherung kompakt 2012

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