Sozialversicherung kompakt 2011
1. Aufl. 2011
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S. 10318. Kinderbetreuungsgeld
Mit dem Kinderbetreuungsgeld leistet die öffentliche Hand einen finanziellen Beitrag als Anerkennung für die Betreuung und Erziehung von Kindern durch die Eltern. Das Kinderbetreuungsgeld steht neben der Familienbeihilfe zu, und zwar - mit Ausnahme der (neuen) einkommensabhängigen Variante - unabhängig von einer vorher ausgeübten Erwerbstätigkeit.
Die folgende Darstellung bezieht sich grundsätzlich auf die seit geltende Rechtslage, wobei die Änderungen per besonders hervorgehoben werden. Für die Zeit vor 2008 sind insbesondere die noch nicht bestehenden drei Wahlmöglichkeiten und die niedrigere Einkommensgrenze (14.600,00 Euro statt 16.200,00 Euro) besonders hervorzuheben.
18.1. Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind
Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Durchführung der vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Einkommen während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld von maximal 16.200,00 Euro pro Kalenderjahr (bis einschließlich 2007 betrug diese Grenze 14.600,00 Euro). Bei den vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldbezuge...