Sozialversicherung kompakt 2011
1. Aufl. 2011
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S. 8916. Gesetzliche Pensionsversicherung
16.1. Leistungen der Pensionsversicherung
Die auf der gesetzlichen Pensionsversicherung basierende Altersvorsorge ist neben der Unfallversicherung und der Krankenversicherung der dritte Zweig der Sozialversicherung im engeren Sinne. Die Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit und des Todes sind Pflichtleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Sonderthemen (z. B. Rehabilitation, knappschaftliche Pensionsleistungen im Bergbau) werden in der vorliegenden Publikation nicht behandelt.
Aus dem Versicherungsfall des Alters gebühren
die Alterspension,
die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer,
die Korridorpension,
die Schwerarbeitspension.
Aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit gebühren
die Invaliditätspension nach dem ASVG (Arbeiter),
die Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG (Angestellte),
die Erwerbsunfähigkeitspension nach dem GSVG,
die Erwerbsunfähigkeitspension für Land- und Forstwirte nach dem BSVG.
Aus dem Versicherungsfall des Todes gebühren
die Hinterbliebenenpension (Witwen-/Witwer- und Waisenpension) und
die Abfindung.
Die höchstmöglic...