Sozialversicherung kompakt 2011
1. Aufl. 2011
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S. 6812. Bonus-Malus-System bei älteren Dienstnehmern
Das Bonus-Malus-System hat auf die Begründung bzw. Beendigung von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen abgestellt. Dem Gesetzgeber schwebte vor, durch dieses System die Einstellung von älteren Arbeitskräften zu fördern (Bonus) bzw. die Kündigung von älteren Arbeitskräften zu vermeiden (Malus). Da diese Effekte offenbar nicht im erwünschten Ausmaß erzielt werden konnten, hat der Gesetzgeber die in diesem Kapitel beschriebenen Regelungen mit auslaufen lassen. Für (Prüfungs-)Zeiträume davor sind die Aussagen allerdings nach wie vor von Bedeutung.
12.1. Bonus - Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für ältere Dienstnehmer (§ 5a AMPFG)
Hat ein Dienstgeber eine Person eingestellt, die das 50. Lebensjahr vollendet oder überschritten hat, so ist für diesen Dienstnehmer der Dienstgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (3 %) entfallen. Der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung ist nicht entfallen, wenn
die eingestellte Person bereits vor Vollendung des 50. Lebensjahres beim selben Dienstgeber beschäftigt war. Nur wenn der Beendigungszeitpunkt des vorangegangenen Dienstverhältnisses mehr als drei Jahr...