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Freudhofmeier/Höfle

Sozialversicherung kompakt 2011

1. Aufl. 2011

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Sozialversicherung kompakt 2011 (1. Auflage)

S. 243. Berufsgruppen-ABC


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Animierdamen
Nach Ansicht des VwGH sind ausländische Staatsbürgerinnen, die in einem behördlich bewilligten Bordellbetrieb neben Animiertätigkeiten Tanzveranstaltungen vornehmen, dabei Dienstzeiten und Weisungen zu befolgen haben und sich wöchentlich auf Anordnung ärztlichen Untersuchungen unterziehen müssen, keine selbständigen Unternehmerinnen, weswegen insbesondere das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auf sie Anwendung zu finden hat.
Apotheker
Der in der Apotheke arbeitende Eigentümer der Apotheke ist gemäß § 2 FSVG in der Pensionsversicherung nach FSVG pflichtversichert. Der Beitrag zur Pensionsversicherung beträgt gemäß § 8 FSVG 20 %.
In der Krankenversicherung muss seit zwischen ASVG, GSVG und Gruppenkrankenversicherung gewählt werden („Versicherungspflicht“ gemäß § 5 GSVG).
Artisten
Ein Artist, der aufgrund der mit dem Zirkusbetreiber getroffenen Übereinkunft verpflichtet ist, in einem bestimmten Zeitraum bei den von der Zirkusdirektion festgesetzten Veranstaltungen seine Nummer persönlich darzubieten und überdies an der Eröffnung und am Finale der jeweiligen Zirkusvorstellung zu partizipieren, ist in die organisatorischen Abläufe derart eingegliedert, dass vom Bestehen persönlicher Abhängigkeit und damit von einem echte...

Sozialversicherung kompakt 2011

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